Lohnsteuerkarten 2009
Kinder über 18 Jahre und Pflegekinder dürfen von der Gemeinde nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dies wird nur vom Finanzamt Fulda nachgetragen. Entsprechende Anträge sind im Bürgerbüro oder online zum Herunterladen erhältlich. Dem Antrag idt eine Schulbescheinigung bzw. eine Kopie des Ausbildungsvertrags beizufügen.

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