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Gemeindevertretersitzung vom 05. Juli 2007

Haushaltsmittel sind nicht veranschlagt. Der TC Hofbieber beantragt 5.000,-- € Zuschuss/Sachmittel bei der Gemeinde Hofbieber.

 
Haushaltsrechtlich könnten gemäß § 98, Absatz 2, Nr. 3 HGO Haushaltsmittel lediglich über eine Nachtragssatzung bereitgestellt werden:

 
In der ersten Hälfte des Jahres 2007 ist die Anlagenbuchhaltung - zunächst für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Hofbieber und folgend für das Restvermögen der Gemeinde Hofbieber – in die neue Finanzsoftware MPS überführt werden.

Im 3. Quartal 2007 soll die doppische Haushaltsplanung des Eigenbetriebes für das kommende Haushaltsjahr 2008 erfolgen. Im Jahr 2008 sollen dann in den Sparten Abwasser, Wasser und Baulanderschließung die doppischen Buchungen erfolgen, um hier in diesem begrenzten Bereich erste Erfahrungen zu sammeln.

Die Haushaltsplanung für den gemeindlichen Haushalt 2008 soll kameral erfolgen, ab dem Haushaltsjahr 2009 soll auch hier die doppische Buchführung angewandt werden. Es ist zu entscheiden, inwieweit im 3. und 4. Quartal 2007 die Planungen für den gemeindlichen Haushalt kameral und gleichzeitig 2009 doppisch erfolgen sollten. (Doppelhaushalt 2008/ 2009). Argumente bezüglich eines Doppelhaushaltes 2008 kameral und 2009 doppisch Pro und Contra liegen der Gemeindevertretung vor.

Am 13.06.2007 fand für die Mandatsträger eine Fortbildung „Arbeiten der gemeindlichen Gremien mit der Doppik" statt. Diese wurde durchgeführt von Andre Kalus, Kalus Control, der die Gemeindeverwaltung seit August 2005 bei der Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens und nunmehr bei den weiteren Schritten hin zum Doppelhaushalt unterstützt.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die Haushaltsplanungen für die Jahre 2008 kameral und 2009 doppisch zu erstellen und bestenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2007 einzubringen. Der Gemeindevorstand bzw. die Verwaltung sollten prüfen, inwieweit die Haushaltswerke in reduzierter Form gedruckt werden und Daten als CD, im Extranet oder als E-Mail zur Verfügung gestellt werden.


Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Milseburgradweges und von gemischten Bauflächen in den Ortsteilen Langenbieber und Wiesen



Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde in dem Zeitraum vom 05.03.2007 bis 10.04.2007 durchgeführt. In diesem Verfahren wurden von einem Bürger aus dem Ortsteil Wiesen Änderungswünsche vorgebracht.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden mit dem Schreiben vom 01.03.2007 insgesamt 39 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Lediglich 8 Behörden haben sich erneut geäußert, weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. Von der ÜWAG Fulda wurde lediglich auf das Schreiben der ÜWAG vom 04.01.2007 verwiesen.


Die Stellungnahmen des Bürgers und der ÜWAG sind mit einem Beschlussvorschlag der Anlage 1 beigefügt. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend dieser Beschlussfassung zu ändern.


Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 6 BauGB die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber.


Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeit für Verkauf von Baugrundstücken in Gewerbegebieten

Diese Tagesordnungspunkte werden gemeinsam beraten und beschlossen.


Bürgermeister Schafft führt erläuternd aus, dass der Gemeindevorstand nach der derzeitigen Festlegung der Hauptsatzung auch zuständig für den Verkauf von Baugrundstücken in Gewerbegebieten ist, sofern sich die Bauvorhaben im Rahmen eines Bebauungsplanes bewegen.

Anhand einer Matrix schlägt er –auch unter Hinweis auf die erfolgreiche Vermarktung der Wohnbauflächen in der Gemeinde Hofbieber - folgende zukünftige Zuständigkeit vor:

Zuständigkeit Verkauf

Verkauf von Gewerbefläche

Verkauf von Wohnbaufläche

Vorhandener Bebauungsplan

Gemeinde-vertretung

 

Gemeindevorstand

 

Ohne Bebauungsplan

Gemeinde-vertretung

 

Gemeinde-vertretung

 

Beteiligung

Ortsbeirat und Gewerbeverein

 

Gewerbefläche

Wohnbaufläche

Vorhandener

Bebauungsplan

--

 

--

 

Ohne Bebauungsplan

Ortsbeirat und Gewerbeverein

 

Ortsbeirat

 

Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss verweist auf den einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2003, wonach die Zuständigkeit für den Verkauf von Bauland aus dem Eigenbetrieb auf den Gemeindevorstand delegiert wurde. Dies ist durch Prüfung der Kommunalaufsicht als rechtens anerkannt und auch erfolgreich praktiziert worden.


Gemeindevertreter Lothar Brehl beantragt für die CDU-Fraktion,
dass die Zuständigkeit für den Verkauf von Baugrundstücken in Gewerbegebieten künftig bei der Gemeindevertretung liegen soll. Die Hauptsatzung und die Eigenbetriebssatzung sind entsprechend anzupassen. Wie bisher sollen Wohnbaugrundstücke aus Bebauungsplänen durch den Gemeindevorstand veräußert werden.


Gemeindevertreter Oeste für die CWE-Fraktion spricht sich kritisch gegenüber der Regelung aus, dass der Gemeindevorstand für den Verkauf von Grundstücken zuständig ist. Er verweist auf negative Erfahrungen mit dem Gemeindevorstand beim Verkauf des gemeindlichen Grundstückes am Bahnhof Langenbieber und führt aus, dass dies vom Gemeindevorstand nicht einstimmig beschlossen wurde. Auch verweist er auf einen ablehnenden Beschluss des Ortsbeirates Langenbieber zu dieser Thematik.


Vorsitzender Frohnapfel rügt die Bekanntmachung der nicht öffentlichen Beschlüsse des Gemeindevorstandes und des Ortsbeirates Langenbieber.


Gemeindevertreter Hohmann verweist auf den Antrag der CWE-Fraktion und teilt mit, dass er dem Vorschlag der CDU-Fraktion zustimmen werde.


Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei dem Verkauf von Grundstücken ohne Bebauungsplan die Gemeindevertretung zuständig sein soll, bei einem vorhandenen Bebauungsplan ist die Gemeindevertretung zuständig für den Verkauf von Gewerbefläche, der Verkauf von Wohnbaufläche liegt wie bisher in der Zuständigkeit des Gemeindevorstandes bei vorhandenem Bebauungsplan.

Bei Verkauf von Wohnbauflächen außerhalb eines Bebauungsplanes ist der Ortsbeirat zu hören, bei Verkauf von Gewerbeflächen ohne Bebauungsplan Ortsbeirat und Gewerbeverein. Bei Verkäufen von Wohnbau- und Gewerbeflächen bei vorhandener Bebauungsplanung ist eine weitere Beteiligung entbehrlich. Hauptsatzung und Eigenbetriebssatzung sollen nach dieser Maßgabe geändert werden.


Anfrage der SPD–Fraktion vom 18.06.2007 bezüglich der Verwendung von außerplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Schafft beantwortet die Anfrage mündlich, die schriftliche Fassung wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Bürgermeister Schafft verweist darauf, dass zur Vermarktung des Gewerbegebietes Hofbieber in einer Marketingaktion 149 Gewerbebetriebe kontaktiert wurden, von den mit 3 Interessenten noch weiterführende Gespräche derzeit geführt werden.

Antrag der CWE Fraktion vom 11.06.2007 zur Änderung der § 9 Abs 4 und § 10 Abs 2 der Eigenbetriebssatzung der „Gemeindewerke Hofbieber"

10)Anfrage der SPD–Fraktion vom 18.06.2007 bezüglich Katastrophenschutz im Kindergarten am Kirchplatz
Die SPD-Fraktion stellt einen Berichtsantrag unter Bezugnahme auf die letzte Sitzung am 25.04.2007 bezüglich der Notfallplanung der Kindergärten.

Bürgermeister Schafft beantwortet die Anfrage mündlich und stellt zusammenfassend fest, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, zusätzlich wird der Schriftzug „Notausgang" am Kindergarten „Am Kirchplatz" durch ein beleuchtbares Piktogramm ersetzt, dies ist bereits veranlasst.

 
Vorsitzender Frohnapfel teilt mit, dass die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung am Dienstag, 4. September 2007, am Dienstag, 30. Oktober 2007 und am Mittwoch, 12. Dezember 2007 stattfinden.


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