1. Anlass bzw. Bezeichnung der Veranstaltung (z. B. Volksfest, Schul-, Jugend- u. Vereinsfest, Sportveranstaltung)2. Veranstalter
3. Für die Durchführung des Gaststättengewerbes Verantwortlicher (Antragsteller)
(Angaben zur Person, die für die gaststättenrechtliche Tätigkeit verantwortlich ist. Der Antrag ist von dieser Person eigenhändig zu unterschreiben. Sofern die Erlaubnis für eine jur. Person oder einen Verein beantragt wird., ist die vertretungsberechtigte Person- der Geschäftsführende oder der Vereinsvorsitzende - auch immer der Verantwortliche.)4. An Getränken wird angegeben: alkoholische / und / nur alkoholfreie an Speisen: (Es ist zu vermerken, welche Getränke bzw. Speisen verabreicht werden sollen)
6. Die Versanstaltung findet statt
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers:
Hiermit erkläre ich mich mit der Durchführung der Veranstaltung auf meinem Grundstück einverstanden.
Hofbieber, _________________ Unterschrift: _____________________
7. Gaststättenrechtlich genutzte Fläche:
(werden hier keine Quadratmeter angegeben, werden 800 qm zugrunde gelegt.) Zeltverleih: Firma Die Zeltabnahme ist rechtzeitig direkt beimKreisbauamt Fulda Tel. 06 61 7 60 06 -2 83 zu beantragen.
Ermittlung der erforderlichen Toilettenanlagen a) Bei Veranstaltungen in festen Gebäuden (inkl. mit Flächen unter freiem Himmel) müssen nach § 8 (2) GastVO vorhanden sein: Schank-/Speiseraumfläche, Spühlaborte Urinale Becken Rinne in m qm Männer Frauen bis 50 1 1 2 2 über 50 - 100 1 2 3 2 über 100 - 150 2 3 3 2,5 über 150 - 200 2 3 4 3 über 200 - 250 2 3 5 3,5 über 250 - 300 3 4 6 4 darüber für jede weitere volle/ und angefangene 100 qm 1 1 1 0,5
b) Bei Veranstaltungen in Zelten (inkl. mit Flächen unter freiem Himmel) sind nach den Richtlinien über fliegende Bauten bei einer Schankfläche bis zu 100 qm 1 H-WC, 2 D-WC, 3 Urinale oder 2m Rinne darüber hinaus müssen vorhanden sein für angef. weitere 100 qm ein weiteres D-WC 150 qm ein weiteres Urinal oder weitere 1 m Rinne 200 qm ein weiteres H-WC
c) Veranstaltungen, die ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden, stehen Veranstaltungen in Zelten gleich.
9. Getränkeschankanlagen: Ja Nein von Firma Die Inbetriebnahme einer mobilen Getränkeanlage ist vom Betreiber mit vorgeschriebenem Vordruck dem Gewerbeamt des Landkreises Fulda; Wörthstraße 15, 36037 Fulda, schriftlich anzuzeigen. dieser Anzeige ist der Prüfbericht des Sachkundigen beizufügen, welcher die Überprüfung nur auf Anforderung und auf Kosten zu Lasten des Betreibers vornimmt. Ohne diese Prüfung darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
Dieser Antrag ist rechtzeitig -mindestens aber 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin- beim Gemeindevorstand Gemeindevorstand Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, einzureichen.
Ich versichere, dass vorstehend gemachte Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Hofbieber, _________________ Unterschrift Antragsteller _________________
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE HOFBIEBER
i. A. __________________________